Stand: Oktober 2026
Zwei Verordnungen bestimmen, wer sich wie oft im Strahlenschutz fortbildet. Was drinsteht, was für Ihren Beruf zählt und woran eine Inspektion es prüft.
Aktualisiert: Oktober 2026
Was die StSV regelt
Die StSV (SR 814.501) ist die Schweizer Bundesverordnung zum Umgang mit ionisierender Strahlung. Sie regelt Bewilligungen, Schutzmassnahmen, Dosisgrenzwerte und die Aus- und Fortbildung aller Personen, die beruflich mit Strahlung arbeiten. Die Details zu Berufen, Unterrichtseinheiten und Teilnahmebestätigungen stehen in der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung (StAV, SR 814.501.261).
Drei Grundsätze
Rechtfertigung heisst: Der erwartete Nutzen einer Strahlenanwendung muss das Risiko überwiegen. Vor einem CT prüft die ärztliche Fachperson, ob die Untersuchung die klinische Frage beantwortet. Optimierung heisst: Die Exposition bleibt so gering, wie es für den Zweck vernünftigerweise erreichbar ist. Ein CT-Protokoll wird dafür an Indikation und Person angepasst. Dosisbegrenzung schützt beruflich exponierte Personen und die Bevölkerung durch Grenzwerte. Für die medizinische Exposition von Patientinnen und Patienten gelten keine Dosisgrenzwerte, sondern Rechtfertigung und Optimierung.
Wer verantwortlich ist
Alle, die beruflich mit ionisierender Strahlung umgehen, diesen Umgang anordnen oder ihr bei der Arbeit ausgesetzt sind: Radiologiefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte mit Röntgen oder Durchleuchtung, MPA, OP-Fachpersonen, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Dentalpersonal, Chiropraktik und Mitarbeitende der Nuklearmedizin. Die Verantwortung, dass das Personal fortgebildet ist, trägt der Bewilligungsinhaber, also Praxis, Klinik oder Institut (Art. 173 StSV). Welche Gruppe Sie betrifft, zeigt der Berufswähler. Mindestens alle fünf Jahre (Art. 175 StSV). Sie dürfen den Umfang auf mehrere Kurse verteilen, solange alle in die massgebliche Fünfjahresperiode fallen. Viele legen pro Jahr einen Kurs mit 2 UE ein und sind so nie unter Druck. Mit den UE-Paketen buchen Sie den ganzen Bedarf auf einmal und lernen trotzdem in Etappen.
Was die StAV konkretisiert
Eine Unterrichtseinheit umfasst mindestens 45 Minuten. Die Anhänge der Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung legen den Fortbildungsumfang nach Berufsgruppe und Tätigkeit fest. Teilnahmebestätigungen dokumentieren die Person, die Veranstaltung, ihren Inhalt, das Datum, den Umfang in UE und die Fortbildungsinstitution. Für bestimmte Sachverständigenfunktionen ist zusätzlich eine anerkannte Fortbildung nötig.
UE nach Beruf
Nach BAG zum Beispiel: Radiologiefachpersonen 8 UE in der Radiologie und 16 UE in der Nuklearmedizin, MPA 8 UE, Ärztinnen und Ärzte mit Durchleuchtung 8 UE, OP-Fachpersonen 8 UE, Zahnmedizin und Chiropraktik 4 UE, Dentalhygiene 4 oder 6 UE, Dentalassistenz 2, 4 oder 6 UE je nach Tätigkeit.
| Beruf | UE in 5 Jahren | WiseRay online | Präsenzkurs, geschätzt | Ersparnis Kursgebühr |
|---|---|---|---|---|
| Radiologiefachperson, Radiologie | 8 UE | CHF 129 | CHF 700 bis 950 | ab CHF 570 |
| Radiologiefachperson, Nuklearmedizin | 16 UE | CHF 239 | CHF 1’300 bis 1’800 | ab CHF 1’060 |
| Medizinische Praxisassistenz (MPA) | 8 UE | CHF 129 | CHF 700 bis 950 | ab CHF 570 |
| Ärztinnen und Ärzte mit Durchleuchtung | 8 UE | CHF 129 | CHF 700 bis 950 | ab CHF 570 |
| OP-Fachpersonen | 8 UE | CHF 129 | CHF 700 bis 950 | ab CHF 570 |
| Chiropraktik | 4 UE | CHF 69 | CHF 400 bis 550 | ab CHF 330 |
| Zahnärztinnen und Zahnärzte | 4 UE | CHF 69 | CHF 400 bis 550 | ab CHF 330 |
| Dentalhygiene | 4 oder 6 UE | CHF 69 oder CHF 107 | CHF 400 bis 750 | ab CHF 330 |
| Dentalassistenz | 2, 4 oder 6 UE | CHF 38, 69 oder 107 | CHF 280 bis 750 | ab CHF 240 |
Wer kontrolliert
Im medizinischen Bereich ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde; es inspiziert Röntgen- und Nuklearmedizinbetriebe und prüft dabei die Fortbildung des Personals. Die Kantone erteilen Berufsausübungs- und Betriebsbewilligungen und können die Nachweise ebenfalls verlangen. Für Industrie und Gewerbe ist die Suva zuständig, für Kernanlagen das ENSI. Halten Sie Ihre Teilnahmebestätigungen pro Person und pro Betrieb bereit.
Ihre Checkliste
Tätigkeit bestimmen, UE-Bedarf im Berufswähler prüfen, massgebliche Fünfjahresperiode mit dem Betrieb klären, passende Kurse wählen und Teilnahmebestätigungen ablegen.
Quellen
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