Stand: 01.09.2026
Warum Bilder, Befunde und Strahlenschutz-Nachweise über lange Zeit aufbewahrt werden müssen, und worauf es bei der revisionssicheren Archivierung ankommt.
Eine Röntgenaufnahme ist nach der Untersuchung nicht erledigt. Bilddaten, Befunde und Strahlenschutz-Nachweise müssen über teils sehr lange, gesetzlich festgelegte Fristen aufbewahrt werden. Das hat handfeste Gründe und betrifft den Alltag mehr, als es zunächst scheint.
Warum überhaupt aufbewahren
Drei Zwecke stehen im Vordergrund: die Nachvollziehbarkeit der Versorgung (was wurde wann gemacht?), der Verlaufsvergleich (eine alte Aufnahme als Referenz kann eine neue Untersuchung ersparen und damit Dosis vermeiden) und die Beweissicherung im Streitfall. Gerade der Verlaufsvergleich ist auch ein Strahlenschutzargument: Wer die Voraufnahme findet, muss nicht erneut bestrahlen.
Was aufbewahrt wird
Dazu gehören unter anderem Bilddaten und Befunde, die Aufzeichnungen über applizierte Dosen, Prüf- und Wartungsnachweise der Geräte sowie Dosimetrie- und Schulungsunterlagen des Personals. Die Fristen unterscheiden sich je nach Dokumentart und können bei Bilddaten viele Jahre, bei bestimmten Unterlagen noch deutlich länger betragen.
Worauf es praktisch ankommt
Entscheidend ist die revisionssichere Speicherung: Die Daten müssen über die gesamte Frist unverändert und lesbar bleiben, auch wenn sich Software und Formate ändern. Hinzu kommen der Datenschutz und ein geordnetes Vorgehen bei Archivwechsel oder Systemmigration, damit nichts verloren geht oder unlesbar wird.
Schweiz: Für das Patientendossier nennt das BAG eine Aufbewahrung von mindestens zehn Jahren ab der letzten Konsultation. Diese Angabe ist keine pauschale Löschfrist für alle hier genannten Unterlagen. Im betrieblichen Archivplan werden deshalb Dokumentart, anwendbare Rechtsgrundlage, Fristbeginn und Aufbewahrungsdauer getrennt festgehalten.

