Radioaktiver Abfall in der Nuklearmedizin

Abklinglager mit gekennzeichneten Abfallfässern, gestapelten Abschirmziegeln und Regalen für Präparate

Stand: 01.09.2026

Kurzlebige Radionuklide in nuklearmedizinischen Abfällen: wie die Aktivität während der Abklinglagerung abnimmt und worauf bei Lagerung, Dokumentation und Freigabe zu achten ist.

In der Nuklearmedizin fällt laufend schwach radioaktiver Abfall an: Spritzen, Tupfer, Handschuhe, Reste von Radiopharmaka. Der gute Teil daran ist, dass die meisten verwendeten Nuklide kurzlebig sind und sich das Problem mit der Zeit von selbst löst. Genau darauf baut das wichtigste Werkzeug auf: die Abklinglagerung.

Abklinglagerung: warten statt entsorgen

Kurzlebige Nuklide zerfallen nach ihrer Halbwertszeit rasch (siehe Strahlenarten und Zerfall). Lagert man den Abfall einige Halbwertszeiten ab, ist die Aktivität so weit gesunken, dass er als normaler Abfall freigegeben werden kann. Aus radioaktivem Abfall wird so durch blosses Warten gewöhnlicher Abfall.

Radioaktiver Zerfall mit exakt markierten HalbwertszeitenVereinfachtes Lehrschema, keine Messdaten. Geometrie nicht massstabsgetreu.Radioaktiver ZerfallT½½2 T½¼3 T½⅛1A / A₀ZeitA / A₀ = 2^(−t/T½)Ein Radionuklid; ohne Nachbildung und Ausscheidung
Nach jeder physikalischen Halbwertszeit halbiert sich die Aktivität. Nachbildung und biologische Ausscheidung sind hier nicht dargestellt.

Lagerung und Dokumentation

Damit das sauber funktioniert, wird der Abfall nach Nuklid bzw. Halbwertszeit getrennt, abgeschirmt gelagert und mit Datum und Nuklid beschriftet. So ist jederzeit klar, was wann freigegeben werden darf. Eine lückenlose Dokumentation ist Pflicht und zugleich der Nachweis gegenüber der Aufsicht.

Freigabe und Grenzen

Vor der Entsorgung als normaler Abfall wird gemessen, ob die Freigabegrenze unterschritten ist. Längerlebige Stoffe, die nicht praktikabel abklingen, folgen einem anderen, geregelten Entsorgungsweg. Abwasser und Abluft aus dem Hot-Lab unterliegen ebenfalls eigenen Überwachungsregeln.

Schweiz: Freigabegrenzen, Lager- und Entsorgungswege sind im Strahlenschutzrecht geregelt; massgeblich ist die aktuelle Fassung. Die konkreten Werte gehören in die betriebliche Weisung, nicht in eine pauschale Aussage.

BAG-Wegleitungen zum Vertiefen: Behandlung und Entsorgung radioaktiver Abfälle in Betrieben. Alle Wegleitungen: BAG-Übersicht der Strahlenschutz-Wegleitungen.

Grundlage und weiterführendMassgeblich sind die StSV-Vorgaben zu Abklinglagerung, Dokumentation und Freigabe; Aufsicht BAG. Fachlicher Rahmen: IAEA.

Die Inhalte dienen der Information und Weiterbildung; sie ersetzen keine einzelfallbezogene fachliche Beratung und keine behördlichen oder normativen Vorgaben. Massgeblich sind stets die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Weisungen der zuständigen Behörden. Für konkrete Anwendungen sind zusätzlich die lokalen Weisungen, Gerätevorgaben und die Beurteilung der zuständigen Fachpersonen massgeblich.

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