Bedeutsame Vorkommnisse und Meldewesen

Strahlenschutz-Arbeitsplatz am Bedienfenster mit CT-Gantry im Hintergrund, Person seitlich am Schreibtisch

Stand: 01.09.2026

Wann ein Ereignis meldepflichtig wird, wie der Ablauf von der Sofortmassnahme bis zur Behördenmeldung aussieht und warum eine offene Fehlerkultur den Strahlenschutz verbessert.

Auch in einem gut geführten Betrieb können Ereignisse auftreten, bei denen die Strahlenanwendung vom Soll abweicht: eine deutlich überhöhte Dosis, eine Patienten- oder Seitenverwechslung, eine falsche Untersuchung oder ein technischer Defekt. Solche bedeutsamen Vorkommnisse sind je nach Schwere meldepflichtig. Wie ein Betrieb damit umgeht, entscheidet darüber, ob er daraus lernt oder den Fehler wiederholt.

Wozu das Meldewesen dient

Die zentrale Haltung: Meldungen dienen nicht der Schuldzuweisung, sondern dem Lernen. Aus jedem Ereignis werden die Ursachen analysiert und Massnahmen abgeleitet, die eine Wiederholung verhindern. Das funktioniert nur mit einer offenen, sanktionsfreien Fehlerkultur. Wo Fehler bestraft statt analysiert werden, werden sie versteckt, und genau das ist gefährlich.

Der typische Ablauf

  1. Erfassen und bewerten: Was ist passiert, wie schwer ist es?
  2. Sofortmassnahmen: akute Folgen begrenzen, Patient informieren/betreuen.
  3. Ursachenanalyse: warum konnte es passieren (System, nicht Person)?
  4. Korrektur- und Vorbeugemassnahmen (CAPA): beheben und künftig verhindern.
  5. Meldung an die Behörde, sobald die Meldeschwelle erreicht ist.

Dieser Ablauf verbindet das Meldewesen direkt mit dem vorausschauenden Risikomanagement: Das eine reagiert, das andere beugt vor.

aus Ereignissen lernen1Erkennen2Sofort sichern3Melden + Ursache4Korrektur +Vorbeugung
EreignismanagementVom Ereignis zur Verbesserung: erkennen, sofort sichern, melden und die Ursache analysieren, dann Korrektur und Vorbeugung. Die Erkenntnisse fliessen zurück, damit der Betrieb daraus lernt.

Schweiz: Meldeschwellen und Meldewege sind im Strahlenschutzrecht geregelt. Massgeblich ist die aktuelle Fassung; die konkrete Einstufung gehört in die betriebliche Weisung.

BAG-Wegleitungen zum Vertiefen: Medizinisches Strahlenereignis: Definition und Pflichten sowie Medizinisches Strahlenereignis: der Bericht. Alle Wegleitungen: BAG-Übersicht der Strahlenschutz-Wegleitungen.

Grundlage und weiterführendMeldeschwellen und Meldewege für bedeutsame Vorkommnisse sind im Schweizer Strahlenschutzrecht (StSV) und den BAG-Wegleitungen geregelt. Fachlicher Rahmen: IAEA, ICRP.

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Die Inhalte dienen der Information und Weiterbildung; sie ersetzen keine einzelfallbezogene fachliche Beratung und keine behördlichen oder normativen Vorgaben. Massgeblich sind stets die jeweils geltenden Gesetze, Verordnungen und Weisungen der zuständigen Behörden. Für konkrete Anwendungen sind zusätzlich die lokalen Weisungen, Gerätevorgaben und die Beurteilung der zuständigen Fachpersonen massgeblich.

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