Stand: 01.09.2026
StSG, StSV und die zuständigen Behörden: der rechtliche Rahmen für den Umgang mit ionisierender Strahlung in der Schweiz.
Der Umgang mit ionisierender Strahlung ist in der Schweiz bewilligungspflichtig und durch ein abgestuftes Regelwerk geordnet. Massgeblich ist immer die jeweils aktuelle Fassung der Erlasse.
Gesetz und Verordnung
Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bildet den gesetzlichen Rahmen, die Strahlenschutzverordnung (StSV) konkretisiert ihn mit den operativen Pflichten: Rechtfertigung, Optimierung, Dosisgrenzwerte, Bewilligungen und Aufsicht. Ergänzend gelten spezifische Verordnungen, etwa zu Röntgenanlagen und zum Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen.
Die drei Grundprinzipien
- Rechtfertigung: Jede Exposition muss einen Nutzen haben, der den Schaden überwiegt.
- Optimierung (ALARA): Dosen so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar halten.
- Dosisbegrenzung: Festgelegte Grenzwerte für beruflich exponierte Personen und die Bevölkerung dürfen nicht überschritten werden.
Dosisgrenzwerte im Überblick
Die Strahlenschutzverordnung legt feste Grenzwerte fest, die nicht überschritten werden dürfen. Sie betreffen die berufliche Exposition und die Bevölkerung und sind klar von den diagnostischen Referenzwerten zu unterscheiden, die nur eine Orientierung für übliche Untersuchungsdosen geben:
| Gruppe | Dosisgrösse | Grenzwert |
|---|---|---|
| Beruflich strahlenexponiert | Effektive Dosis | 20 mSv pro Jahr |
| Bevölkerung | Effektive Dosis | 1 mSv pro Jahr |
| Augenlinse (beruflich) | Äquivalentdosis der Augenlinse | 20 mSv pro Jahr |
Für den Patienten selbst gibt es bewusst keinen festen Grenzwert: Hier zählt die Rechtfertigung, also der Nutzen der Untersuchung, zusammen mit konsequenter Optimierung.
Besondere Pflichten in der Medizin
Im medizinischen Bereich kommen konkrete Betriebspflichten hinzu: eine bewilligte Tätigkeit, benannte Sachverständige und Strahlenschutzverantwortliche, dokumentierte Fachkunde mit regelmässiger Fortbildung, Qualitätssicherung mit Abnahme- und Konstanzprüfungen sowie das Melden bedeutsamer Vorkommnisse.
Zuständige Stellen
Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) ist die zentrale Aufsichts- und Bewilligungsbehörde im medizinischen Bereich, das ENSI ist für die Kernanlagen zuständig, und das METAS betreibt die nationalen Mess- und Eichaufgaben einschliesslich der Dosimetrie-Referenz. Die fachliche Anerkennung der Medizinphysik erfolgt über die SGSMP.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Erlasse (StSG, StSV und die zugehörigen Verordnungen) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
BAG-Wegleitungen zum Vertiefen: Zugang und Kennzeichnung von Kontrollbereichen und Zonen sowie Kennzeichnung von Röntgenräumen. Alle Wegleitungen: BAG-Übersicht der Strahlenschutz-Wegleitungen.
Häufige Fragen
Welches Gesetz regelt den Strahlenschutz in der Schweiz?
Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung, ergänzt durch Wegleitungen des BAG. Sie legen Schutzziele, Pflichten und Grenzwerte fest.
Wer ist im Betrieb verantwortlich?
Der Bewilligungsinhaber trägt die Gesamtverantwortung, unterstützt von Sachverständigen und geschultem Personal. Aufgaben und Nachweise sind klar zugeordnet und dokumentiert.
Gibt es feste Dosisgrenzwerte für das Personal?
Ja, gesetzliche Jahresgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen. Sie sind Obergrenzen, keine Zielwerte; angestrebt wird stets die niedrigste sinnvoll erreichbare Dosis.
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